Externer Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf
Für internationale Unternehmen, deutsche Töchter ausländischer Konzerne, Agenturen und Mittelständler in der Landeshauptstadt – dort, wo auch die Datenschutzaufsicht für ganz NRW sitzt.
Kostenfreies ErstgesprächAktualisiert am 25. September 2026
Düsseldorf ist Sitz der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW – der Aufsichtsbehörde für alle Unternehmen im Land. Zugleich ist die Stadt Standort vieler internationaler Unternehmen, Beratungen, Werbe- und Modeagenturen. CleverPrivacy übernimmt für Unternehmen in Düsseldorf die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten und bringt die internationalen Vorgaben der Konzernmutter mit dem deutschen Recht in Einklang.
Konzerntöchter internationaler Unternehmen
Viele Düsseldorfer Gesellschaften gehören zu Konzernen mit Sitz in Japan, den USA, Großbritannien oder China. Typische Aufgaben für den DSB:
- Drittlandtransfers: Für Japan und Großbritannien gibt es Angemessenheitsbeschlüsse, für die USA das EU-U.S. Data Privacy Framework. In anderen Fällen brauchen Sie Standardvertragsklauseln und eine Bewertung des Transfers (Transfer Impact Assessment).
- Konzernrichtlinien übersetzen: Globale Privacy Policies an DSGVO, BDSG und deutsches Beschäftigtendatenschutzrecht anpassen, auch mit Blick auf die Mitbestimmung.
- Konzerninterne Verträge: Intra-Group Agreements, Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit sauber abbilden.
- Zweisprachige Kommunikation mit der Konzernzentrale – Berichte und Schulungen auf Deutsch und Englisch.
Agenturen, Marketing und E-Commerce
Tracking, Consent-Management, Newsletter, Influencer-Kampagnen und Kundendaten aus mehreren Quellen: Im Marketing kommen DSGVO, das TDDDG und das Wettbewerbsrecht zusammen. Wir prüfen Tools und Kampagnen, bevor sie live gehen, und schaffen Prozesse, mit denen Ihr Team selbst sicher entscheiden kann.
Die Aufsicht vor der Haustür
Die Zahl der Beschwerden bei der LDI NRW ist 2025 auf 12.592 gestiegen, nach 7.539 im Vorjahr (LDI NRW). Mehr Beschwerden bedeuten mehr Anfragen an Unternehmen. Als Ihr DSB sind wir Ansprechpartner der Behörde, koordinieren Stellungnahmen und sorgen dafür, dass Fristen eingehalten werden und die Antworten in sich stimmig sind.
DSB-Mandat und anwaltliche Vertretung – sauber getrennt
Als externer Datenschutzbeauftragter berät und überwacht CleverPrivacy nach Art. 39 DSGVO – das umfasst auch rechtliche Einschätzungen im Datenschutz. Wird aus einer Frage ein Streit – ein Bußgeldverfahren, eine Anordnung der Aufsicht oder eine Klage auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO –, übernimmt die anwaltliche Vertretung Rechtsanwalt Guido Aßhoff über Aßhoff.Legal. Als gesondertes Mandat und nach Prüfung möglicher Interessenkonflikte. Der Vorteil für Sie: Sie müssen niemanden neu einarbeiten. Die Dokumentation aus dem DSB-Mandat ist bereits da.
Häufige Fragen aus Düsseldorf
Wo sitzt die Datenschutzaufsicht für Unternehmen in NRW?
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) hat ihren Sitz in der Kavalleriestraße 2–4 in 40213 Düsseldorf. Sie ist für nicht-öffentliche Stellen in ganz Nordrhein-Westfalen zuständig.
Kann ein externer DSB auch für eine deutsche Tochter eines ausländischen Konzerns tätig werden?
Ja. Ein Konzern kann einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn dieser von jeder Niederlassung aus leicht erreichbar ist (Art. 37 Abs. 2 DSGVO). Häufig wird für die deutsche Gesellschaft ein lokaler externer DSB bestellt, der eng mit dem Group Privacy Office zusammenarbeitet.
Sind Datenübermittlungen an eine Muttergesellschaft in Japan zulässig?
Für Japan besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Übermittlungen sind dann ohne zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln möglich. Eine Rechtsgrundlage und die Dokumentation im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten brauchen Sie trotzdem.
Bieten Sie Schulungen auf Englisch an?
Ja. Schulungen, Berichte und die Kommunikation mit der Konzernzentrale sind auf Deutsch und Englisch möglich.
