Eskalations- & Verfahrensbegleitung
Wenn eine Beschwerde eskaliert, die Aufsicht anfragt oder ein Bußgeld droht: Wir klären den Sachverhalt, sichern Fristen und bereiten die Antwort vor. Die anwaltliche Vertretung übernimmt bei Bedarf Aßhoff.Legal.
Kostenfreies ErstgesprächAktualisiert am 25. September 2026
Beschwerden, Anfragen der Aufsicht oder ein drohendes Bußgeld: In der Eskalation zählt, dass der Sachverhalt schnell geklärt, die Dokumentation vollständig und die Kommunikation in sich stimmig ist. Das ist die Aufgabe von CleverPrivacy als Ihr Datenschutzbeauftragter. Wird eine anwaltliche Vertretung nötig, übernimmt sie Rechtsanwalt Guido Aßhoff über Aßhoff.Legal – nahtlos und ohne neue Einarbeitung.
Wobei CleverPrivacy Sie begleitet
- Beschwerden von Betroffenen: Sachverhalt klären, Antwort vorbereiten, Betroffenenrechte fristgerecht erfüllen – deeskalierend und nachvollziehbar dokumentiert.
- Anfragen der Aufsichtsbehörde: Fristen sichern, Unterlagen zusammenstellen (VVT, TOM, AV-Verträge, Löschkonzept), Antwortentwürfe abstimmen.
- Datenpannen: Risikobewertung, Meldung nach Art. 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden, Benachrichtigung Betroffener nach Art. 34.
- Nachbereitung: Ursachen abstellen, Prozesse anpassen, Nachweise für die Behörde dokumentieren.
Wenn es streitig wird: anwaltliche Vertretung durch Aßhoff.Legal
Die Vertretung gegenüber der Aufsicht in einem streitigen Verfahren, die Verteidigung im Bußgeldverfahren nach Art. 83 DSGVO und Verfahren vor Gericht – etwa Klagen auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO – sind anwaltliche Tätigkeit. Sie übernimmt Rechtsanwalt Guido Aßhoff, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, in einem gesonderten Mandat mit seiner Kanzlei Aßhoff.Legal.
- Datenschutzrecht und DSGVO bei Aßhoff.Legal
- EDSA-Leitlinien 04/2026: Verwarnung, Bußgeld und Abhilfemaßnahmen
- Cybersecurity-Recht und Incident Response
Warum die Trennung wichtig ist: Der Datenschutzbeauftragte ist nach Art. 39 DSGVO Anlaufstelle der Aufsichtsbehörde und arbeitet mit ihr zusammen. Die Interessen des Unternehmens in einem streitigen Verfahren zu vertreten, ist eine andere Rolle. Deshalb prüfen wir vor jeder Übergabe, ob ein Interessenkonflikt besteht, und stimmen die Rollen mit Ihnen ab.
Vorbeugen ist günstiger
Die meisten Verfahren entscheiden sich an der Dokumentation. Eine saubere DSMS-Grundlage und ein eingeübter Prozess für Datenpannen und Betroffenenanfragen verkürzen jede Eskalation erheblich.
Häufige Fragen
Was sollten wir tun, wenn ein Schreiben der LDI NRW eingeht?
Frist notieren, Eingang dokumentieren und vor der Antwort den Sachverhalt vollständig klären. Antworten Sie nicht vorschnell. Stellungnahmen gegenüber der Aufsicht können später in einem Bußgeldverfahren verwertet werden. Als Ihr DSB koordinieren wir die Sachverhaltsaufklärung und die Unterlagen.
Wer vertritt uns in einem Bußgeldverfahren?
Die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren ist anwaltliche Tätigkeit. Sie übernimmt Rechtsanwalt Guido Aßhoff, Fachanwalt für IT-Recht, über Aßhoff.Legal in einem gesonderten Mandat. CleverPrivacy liefert als DSB die Dokumentation und den technischen Sachverhalt zu.
Wie gehen wir mit einem überzogenen Auskunftsersuchen um?
Auch ein erkennbar taktisches Ersuchen muss fristgerecht bearbeitet werden, in der Regel innerhalb eines Monats. Wir strukturieren die Suche, die Datenkopie und die Schwärzungen. Geht es um Rechtsmissbrauch oder parallele Schadensersatzforderungen, ziehen wir die anwaltliche Einschätzung hinzu.
Kann der Datenschutzbeauftragte das Unternehmen gegenüber der Behörde vertreten?
Der DSB arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist ihre Anlaufstelle (Art. 39 Abs. 1 lit. d, e DSGVO). Die rechtliche Vertretung des Unternehmens in einem streitigen Verfahren ist aber eine eigene Rolle, die ein Rechtsanwalt übernimmt. Wir trennen beides bewusst.
