Externer Datenschutz­beauftragter in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis

Für Zulieferer, IT-Dienstleister, Verbände und Gesundheitsunternehmen in der Bundesstadt – dort, wo Kunden und Auftraggeber einen nachweisbar funktionierenden Datenschutz verlangen.

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Aktualisiert am 25. September 2026

In Bonn sitzen Bundesbehörden, große Konzernzentralen und viele Verbände und internationale Organisationen. Für Unternehmen in der Region heißt das oft: Der Datenschutz wird nicht erst von der Aufsicht geprüft, sondern schon im Vertrieb – durch Fragebögen, Audits und Auftragsverarbeitungsverträge großer Kunden. CleverPrivacy übernimmt als externer Datenschutzbeauftragter die gesetzliche Funktion und liefert die Nachweise, die solche Kunden erwarten.

Welche Behörde ist zuständig: BfDI oder LDI NRW?

Ein häufiges Missverständnis: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) hat seinen Sitz in Bonn, ist aber im Wesentlichen für Bundesbehörden sowie Telekommunikations- und Postdienstleister zuständig. Für privatwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Bonn oder im Rhein-Sieg-Kreis ist grundsätzlich die LDI NRW in Düsseldorf zuständig. Dorthin melden Sie Datenpannen und den benannten Datenschutzbeauftragten.

Was wir für Unternehmen in Bonn übernehmen

  • DSB-Funktion nach Art. 37–39 DSGVO, inklusive Meldung an die Aufsichtsbehörde und Veröffentlichung der Kontaktdaten.
  • Kunden- und Lieferantenaudits: Beantwortung von Datenschutz- und Informationssicherheits-Fragebögen, Vorbereitung auf Audits von Auftraggebern, belastbare TOM-Beschreibungen.
  • Auftragsverarbeitung: Prüfung und Verhandlung von AV-Verträgen nach Art. 28 DSGVO – auf Auftraggeber- wie auf Dienstleisterseite.
  • Verbände und Non-Profits: Mitgliederdaten, Spenderdaten, Veranstaltungen und Newsletter rechtssicher organisieren.
  • Informationssicherheit angrenzend: Abgleich mit NIS2-Pflichten und ISMS-Anforderungen, damit Datenschutz- und Sicherheitsdokumentation nicht doppelt entstehen.

Praxis-Tipp für Zulieferer: Viele Konzernkunden verlangen den Namen Ihres Datenschutzbeauftragten, ein aktuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und eine TOM-Übersicht schon in der Ausschreibung. Diese Unterlagen sollten fertig sein, bevor die Anfrage kommt.

Vor Ort in Bonn, laufend digital

Workshops, Audits und Schulungen führen wir auf Wunsch bei Ihnen in Bonn, Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin oder im übrigen Rhein-Sieg-Kreis durch. Die laufende Arbeit – Anfragen der Beschäftigten, Prüfung neuer Dienstleister, Betroffenenanfragen – läuft digital und mit festen Reaktionszeiten.

DSB-Mandat und anwaltliche Vertretung – sauber getrennt

Als externer Datenschutzbeauftragter berät und überwacht CleverPrivacy nach Art. 39 DSGVO – das umfasst auch rechtliche Einschätzungen im Datenschutz. Wird aus einer Frage ein Streit – ein Bußgeldverfahren, eine Anordnung der Aufsicht oder eine Klage auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO –, übernimmt die anwaltliche Vertretung Rechtsanwalt Guido Aßhoff über Aßhoff.Legal in Bonn. Als gesondertes Mandat und nach Prüfung möglicher Interessenkonflikte. Der Vorteil für Sie: Sie müssen niemanden neu einarbeiten. Die Dokumentation aus dem DSB-Mandat ist bereits da.

Häufige Fragen aus Bonn

Ist für Unternehmen in Bonn der BfDI zuständig?

In der Regel nicht. Der BfDI in Bonn beaufsichtigt vor allem Bundesbehörden sowie Telekommunikations- und Postdienstleister. Für privatwirtschaftliche Unternehmen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis ist grundsätzlich die LDI NRW in Düsseldorf zuständig.

Unser Konzernkunde verlangt einen Datenschutzbeauftragten – obwohl wir unter 20 Personen liegen. Was tun?

Eine gesetzliche Pflicht besteht dann oft nicht. Eine freiwillige Benennung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn sie Voraussetzung für Aufträge ist. Wichtig ist, dass Aufgaben und Umfang sauber vereinbart sind. Wir übernehmen das auch in einem schlanken Mandat.

Unterstützen Sie bei Datenschutz-Fragebögen von Auftraggebern?

Ja. Wir beantworten Fragebögen, bereiten Kunden-Audits vor und stellen die nötigen Nachweise zusammen – VVT, TOM, AV-Verträge und Löschkonzept.

Arbeiten Sie auch für Vereine und Verbände in Bonn?

Ja. Verbände, Stiftungen und Vereine verarbeiten oft umfangreiche Mitglieder- und Spenderdaten. Wir übernehmen dort die DSB-Funktion oder beraten punktuell.

Guido Aßhoff

Guido Aßhoff, LL.M. – Geschäftsführer der Markinto UG, zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) mit über 14 Jahren DSB-Praxis, Ausbilder von Datenschutzbeauftragten u. a. für die IHK Köln. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht zugleich Inhaber von Aßhoff.Legal. · Stand: 25. September 2026