Externer Datenschutz­beauftragter in NRW

Mit Schwerpunkt im Rheinland: Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf und Rhein-Erft-Kreis. Wir kennen die Landesaufsicht, die regionale Wirtschaft und die Fragen, mit denen Unternehmen hier zu uns kommen.

Kostenfreies Erstgespräch

Aktualisiert am 25. September 2026

Die DSGVO gilt bundesweit gleich. Umgesetzt und kontrolliert wird sie aber regional – durch die Landesaufsicht, durch Gerichte und durch die Erwartungen von Kunden vor Ort. CleverPrivacy ist als externer Datenschutzbeauftragter auf Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet, mit Schwerpunkt im Rheinland zwischen Köln, Bonn, Aachen und Düsseldorf.

Die LDI NRW: eine Aufsicht für das ganze Land

Für Unternehmen in NRW ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf. Bei ihr gehen Beschwerden von Betroffenen ein, Meldungen von Datenpannen nach Art. 33 DSGVO und die Mitteilung benannter Datenschutzbeauftragter. Die Zahlen zeigen, dass der Druck steigt (LDI NRW, Zahlen und Daten):

12.592Beschwerden nach Art. 77 DSGVO bei der LDI NRW im Jahr 2025Quelle: LDI NRW
+67 %mehr Beschwerden als 2024 (7.539)Quelle: LDI NRW
18.062schriftliche Eingaben 2025, Meldungen von Datenpannen eingeschlossenQuelle: LDI NRW

Jede Beschwerde kann zu einer Anfrage an das betroffene Unternehmen führen. Ob daraus ein kurzer Schriftwechsel oder ein Verfahren wird, hängt vor allem davon ab, wie gut Ihre Dokumentation ist und wie schnell Sie antworten können.

Unsere Regionen

Was ein externer DSB in NRW konkret leistet

  • Benennung und Meldung an die LDI NRW, Veröffentlichung der Kontaktdaten nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO.
  • Dokumentation, die einer Prüfung standhält: VVT, TOM, AV-Verträge, Löschkonzept, Datenschutz-Folgenabschätzungen.
  • Anfragen der Aufsicht: Koordination und Vorbereitung der Antworten – fristgerecht und in sich stimmig.
  • Datenpannen: Bewertung und Meldung innerhalb von 72 Stunden, Kommunikation mit Betroffenen nach Art. 34 DSGVO.
  • Betroffenenrechte: Auskunft nach Art. 15, Löschung, Widerspruch – mit Prozessen, die im Alltag funktionieren.

Zwei Ebenen: DSB-Mandat und anwaltliche Vertretung

Muss ein Unternehmen gegenüber der Behörde oder vor Gericht vertreten werden, übernimmt das Rechtsanwalt Guido Aßhoff als Fachanwalt für IT-Recht über Aßhoff.Legal. Das geschieht in einem gesonderten Mandat. Für Rechtsfragen rund um Datenschutz und IT-Recht in der Region gibt es dort eigene Seiten für Köln, Bonn und Aachen.

Häufige Fragen zum Datenschutz in NRW

Welche Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist für Unternehmen in NRW zuständig?

Für Unternehmen und andere nicht-öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) in Düsseldorf zuständig. Ausnahmen gelten etwa für Telekommunikations- und Postdienstleister, die der Bundesbeauftragte in Bonn beaufsichtigt.

Muss ich meinen Datenschutzbeauftragten der LDI NRW melden?

Ja. Nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO veröffentlichen Sie die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten und teilen sie der zuständigen Aufsichtsbehörde mit – in NRW also der LDI NRW. Als Ihr externer DSB bereiten wir die Mitteilung vor.

Betreuen Sie Unternehmen außerhalb von Köln, Bonn, Aachen und Düsseldorf?

Ja. Unser Schwerpunkt liegt im Rheinland. Wir betreuen aber Unternehmen in ganz NRW und bundesweit. Die laufende DSB-Arbeit ist überwiegend digital, Vor-Ort-Termine vereinbaren wir nach Bedarf.

Wie viele Beschwerden gehen bei der LDI NRW ein?

2025 hat die LDI NRW 12.592 Beschwerden nach Art. 77 DSGVO registriert, nach 7.539 im Jahr 2024. Insgesamt gingen 2025 18.062 schriftliche Eingaben ein, Meldungen von Datenpannen eingeschlossen.

Guido Aßhoff

Guido Aßhoff, LL.M. – Geschäftsführer der Markinto UG, zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) mit über 14 Jahren DSB-Praxis, Ausbilder von Datenschutzbeauftragten u. a. für die IHK Köln. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht zugleich Inhaber von Aßhoff.Legal. · Stand: 25. September 2026