Externer Datenschutzbeauftragter in Aachen
Für Tech-Unternehmen, Spin-offs, Forschungspartner und Mittelständler im Dreiländereck – mit Blick auf Produktentwicklung, Forschungsdaten und Datenflüsse nach Belgien und in die Niederlande.
Kostenfreies ErstgesprächAktualisiert am 25. September 2026
Aachen verbindet einen starken Hochschul- und Technologiestandort mit einer Lage direkt an zwei Landesgrenzen. Daraus ergeben sich Datenschutzfragen, die ein Standard-DSB-Paket nicht abdeckt: Datenschutz schon beim Produktdesign, Forschungsdaten, KI-Anwendungen und Teams, die über die Grenze hinweg arbeiten. CleverPrivacy übernimmt für Unternehmen in Aachen und der Städteregion die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten.
Datenschutz für Tech-Startups und Spin-offs
Junge Tech-Unternehmen sind oft früher benennungspflichtig, als sie denken – zum Beispiel wenn eine Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordert. Dann besteht die Pflicht nach § 38 BDSG unabhängig von der Teamgröße. Das kann Gesundheits-Apps, Tracking- oder Scoring-Funktionen und KI-Anwendungen betreffen. Wir setzen früh an:
- Privacy by Design nach Art. 25 DSGVO im Produkt-Backlog, nicht erst nach dem Launch.
- Datenschutz-Folgenabschätzung für neue Funktionen, KI-Modelle und Datenpipelines.
- Investorentaugliche Dokumentation: VVT, TOM und AV-Verträge, die in einer Due Diligence bestehen.
- Schlanke DSB-Mandate, die mit dem Unternehmen wachsen.
Forschungskooperationen und Forschungsdaten
Projekte mit Hochschulen und Instituten werfen eigene Fragen auf: Wer ist Verantwortlicher, wer ist gemeinsam verantwortlich, wann greifen die Privilegien für Forschungszwecke nach Art. 89 DSGVO? Wir strukturieren Rollen, Verträge und Einwilligungen, damit ein Projekt nicht an der Datenschutzfrage hängen bleibt.
Grenzüberschreitend: Belgien und die Niederlande
Datenflüsse nach Belgien und in die Niederlande sind innerhalb der EU kein Drittlandtransfer. Entscheidend ist aber die Zuständigkeit: Bei grenzüberschreitender Verarbeitung ist nach Art. 56 DSGVO grundsätzlich die Aufsichtsbehörde am Ort der Hauptniederlassung federführend. Für Unternehmen mit Sitz in Aachen ist das in der Regel die LDI NRW. Wir sorgen dafür, dass Konzern- und Standortstrukturen, Beschäftigtendaten und Kundendaten über die Grenze hinweg einheitlich dokumentiert sind.
DSB-Mandat und anwaltliche Vertretung – sauber getrennt
Als externer Datenschutzbeauftragter berät und überwacht CleverPrivacy nach Art. 39 DSGVO – das umfasst auch rechtliche Einschätzungen im Datenschutz. Wird aus einer Frage ein Streit – ein Bußgeldverfahren, eine Anordnung der Aufsicht oder eine Klage auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO –, übernimmt die anwaltliche Vertretung Rechtsanwalt Guido Aßhoff über Aßhoff.Legal in Aachen. Als gesondertes Mandat und nach Prüfung möglicher Interessenkonflikte. Der Vorteil für Sie: Sie müssen niemanden neu einarbeiten. Die Dokumentation aus dem DSB-Mandat ist bereits da.
Häufige Fragen aus Aachen
Braucht ein Startup mit wenigen Mitarbeitenden einen Datenschutzbeauftragten?
Nicht immer. Unabhängig von der Teamgröße besteht die Pflicht aber, wenn Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern oder die Kerntätigkeit in umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten besteht – etwa bei Gesundheits- oder Scoring-Anwendungen.
Ist die Übermittlung von Daten an unsere Niederlassung in den Niederlanden ein Drittlandtransfer?
Nein. Belgien und die Niederlande sind EU-Mitgliedstaaten, die DSGVO gilt dort unmittelbar. Sie benötigen aber eine Rechtsgrundlage, gegebenenfalls einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder zur gemeinsamen Verantwortlichkeit sowie eine einheitliche Dokumentation.
Welche Aufsichtsbehörde ist für ein Aachener Unternehmen mit Standorten in Belgien zuständig?
Bei grenzüberschreitender Verarbeitung ist grundsätzlich die Behörde der Hauptniederlassung federführend (Art. 56 DSGVO). Liegt die Hauptniederlassung in Aachen, ist das in der Regel die LDI NRW. Die belgische Behörde wird im Kooperationsverfahren beteiligt.
Begleiten Sie Forschungsprojekte mit Hochschulen?
Ja. Wir klären Rollen und Verantwortlichkeiten, entwerfen Kooperationsvereinbarungen aus Datenschutzsicht und unterstützen bei Einwilligungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen.
