Externer Datenschutz­beauftragter

Als bestellter externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir die gesetzliche Funktion nach Art. 37 DSGVO für Ihr Unternehmen – unabhängig, weisungsfrei in der Sache und mit direktem Draht zur Geschäftsleitung.

Kostenfreies Erstgespräch

Ein interner Datenschutzbeauftragter bindet Ressourcen, erfordert kontinuierliche Fortbildung und schafft Interessenkonflikte. Als externer DSB der Markinto UG bringen wir die Funktion, die Erfahrung und die Haftungssicherheit von außen – ohne dass Sie Personal aufbauen müssen.

Was wir als externer DSB übernehmen

Wir erfüllen die gesetzlichen Aufgaben nach Art. 39 DSGVO vollständig und dokumentiert – und gehen darüber hinaus, wo es Ihre Organisation braucht.

Überwachung & Beratung

Laufende Kontrolle der Einhaltung der DSGVO und Beratung der verantwortlichen Stellen.

Schulung & Sensibilisierung

Regelmäßige Schulung Ihrer Mitarbeitenden und Aufbau von Datenschutzbewusstsein.

Ansprechpartner

Anlaufstelle für Betroffene, Behörden und interne Fachbereiche.

Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Kontaktpflege und Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Warum die Markinto UG

  • Doppelte Qualifikation: Guido Aßhoff ist TÜV-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter und zugleich Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht (Aßhoff.Legal).
  • Über 14 Jahre Praxis als zertifizierter DSB – wir kennen den Alltag, nicht nur die Theorie.
  • Haftungsbewusst: dokumentierte Arbeit, klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Entscheidungen.
  • 360°-Blick: von der Organisation über die operative DSB-Arbeit bis zur Übergabe an die anwaltliche Vertretung, wenn es streitig wird.

Sie erfüllen mit uns nicht nur die Benennungspflicht – Sie gewinnen einen erfahrenen Partner, der im Ernstfall an Ihrer Seite steht.

Regional vor Ort

Wir sind als externer DSB vor allem im Rheinland tätig: in Köln, Bonn, Aachen und Düsseldorf. Ob Sie überhaupt einen DSB benennen müssen, zeigt der DSB-Pflicht-Check.

Für wen geeignet

Unternehmen und Organisationen jeder Größe, die einen benennungspflichtigen DSB brauchen oder freiwillig auf externe Expertise setzen – vom Mittelstand bis zu Konzerntöchtern.